Am letzten Freitag hat der Deutsche Bundestag die „Ehe für alle“ beschlossen. „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ – so der neue erste Satz des §1353 des BGBs. Der Bundestag geht damit einen längst überfälligen Schritt, der zur Gleichberechtigung von Menschen unterschiedlicher Lebens- und Liebensentwürfen führt. Keine Differenzierung mehr in „Ehe“ und „Homo-Ehe“ oder „eingetragene Lebenspartnerschaft“. Damit ist nun auch die Gesetzgebung unseres Landes angekommen im 21. Jahrhundert.

ehe

Doch die Diskussion wird, so bin ich mir sicher, damit nicht zu Ende sein. Auf alle Fälle nicht innerkirchlich. Die logische Folge wäre nun, die bisher halbherzigen Schritte neu zu überdenken. Seit 2014 können in der Ev. Kirche von Westfalen gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft öffentlich in einem Gottesdienst segnen lassen. Eigentlich wollen sie ja heiraten. Gesetzlich ist das nun möglich.

Die Evangelische Kirche von Westfalen hat schon 2012 in der Hauptvorlage „Familien heute“ festgehalten: „Wo wir von Familie sprechen, braucht es Verlässlichkeit und Treue, gegenseitige Verantwortung auf Dauer, fürsorgliches Einstehen füreinander. Diese Kriterien sind unaufgebbar für jede Form familiären Zusammenlebens.“ Was kann dies für ein Paar mehr verdeutlichen als das Eingehen einer Ehe? Machen wir als Kirche den nächsten Schritt.  Nehmen wir die Entscheidung von Menschen für ihr Leben ernst und nennen wir das Kind beim Namen: wenn ein verheiratetes Paar vor den Altar tritt, dann ist das eine Trauung. Dem neuen Gesetz und den vielen Paaren wird eine als Partnerschaftssegnung bezeichnete kirchliche Trauung zweiter Klasse nicht mehr gerecht. Machen wir den nächsten Schritt.

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